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  • Delegierung Datenintegration: Der delegierte Nutzer erhält vom Kanton lediglich das Recht, den Datenimport für das bestimmte Angebot mit dem API gemäss auszuführen. Die Konfiguration der Integration muss also vorgängig durch den Bereitsteller festgelegt worden sein, damit der delegierte Nutzer das API entsprechend nutzen kann. Automatische Benachrichtigungen bezüglich der Datenintegration werden anstatt an den Bereitsteller an den Delegierten versendet.

  • Delegierung Veröffentlichung: Der delegierte Nutzer erhält vom Kanton lediglich das Recht, den Datenimport und die Veröffentlichung für das bestimmte Angebot mit dem API gemäss auszuführen. Die Konfiguration der Integration muss also vorgängig durch den Bereitsteller festgelegt worden sein, damit der delegierte Nutzer das API entsprechend nutzen kann. Automatische Benachrichtigungen bezüglich der Datenintegration werden anstatt an den Bereitsteller an den Delegierten versendet.

  • Delegierung Vertrieb: Der delegierte Nutzer erhält vom Kanton lediglich das Recht, die Zugriffskontrolle für das bestimmte Angebot auszuführen. Automatische Benachrichtigungen bezüglich Anmeldungen werden anstatt an den Bereitsteller an den Delegierten versendet.

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